Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der mscn GmbH sowie der mscn digital GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Durchführungsarbeiten sowie ähnlichen Dienstleistungen soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer den Auftrag in Kenntnis abweichender, entgegenstehender oder ergänzender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

  1. Gegenstand des Auftrages ist die gemäß Angebot und ggf. Projektvorschlag des Auftragnehmers vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die vom Auftragnehmer nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung im Rahmen des vereinbarten Zeitraums durchgeführt wird, nicht aber die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, bei der Auftragserfüllung Unterauftragnehmer hinzuzuziehen. Ein Weisungs- oder Direktionsrecht des Auftraggebers besteht nicht.
  3. Der Auftragnehmer kann die vereinbarten Arbeiten sowohl im Unternehmen des Auftraggebers als auch in seinen eigenen Räumlichkeiten durchführen, je nachdem welcher Ort ihm als geeignet erscheint.
  4. Vom Auftraggeber oder von Dritten zur Verfügung gestellte Daten werden nicht auf Richtigkeit, sondern nur auf Plausibilität geprüft.
  5. Eine juristische und / oder steuerliche Beratung durch den Auftragnehmer erfolgt nicht. Es ist Aufgabe des Auftraggebers, Vorschläge des Auftragnehmers in rechtlicher und / oder steuerlicher Hinsicht durch hierzu berufene Berater überprüfen zu lassen. Dies gilt insbesondere (aber keinesfalls ausschließlich) für die Umsetzung von Vorschlägen des Auftragnehmers in arbeitsrechtlicher Hinsicht.

§ 3 Leistungsänderungen

Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

§ 4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Auftraggeber
  • Arbeitsräume für die Mitarbeiter und Unterauftragnehmer des Auftragnehmers einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt,
  • eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern und Unterauftragnehmern des Auftragnehmers während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind,
  • den Mitarbeitern und Unterauftragnehmern des Auftragnehmers jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt.
  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer im Rahmen seiner Mitwirkung nur solche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, an denen dieser das alleinige Urheberrecht oder ein sonstiges Nutzungsrecht hat. Hierüber ist dem Auftragnehmer auf Verlangen ein schriftlicher Nachweis vorzulegen. Bei einem Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Haftung gegenüber dem Rechteinhaber freistellen.

§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen

  1. Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers ist nach den für die Tätigkeiten aufgewendeten Zeiten zu berechnen (Zeithonorare), soweit nichts Abweichendes vereinbart wird (z.B. Projekt-, Pauschalhonorare). Maßgeblich sind die bei Auftragserteilung gültigen Honorarsätze des Auftragnehmers. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer zusätzlich zum Zeithonorar bzw. Projekt-/ Pauschalhonorar Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen wie Reisekosten, Spesen und im Rahmen der Auftragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter.
  2. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Ist der Auftraggeber mit einer oder mehreren Zahlungen länger als 14 Tage nach Erhalt der Rechnung im Zahlungsrückstand, so ist der Auftragnehmer ohne Vorankündigung zur sofortigen außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Außerdem kann der Auftragnehmer nach Ablauf von 14 Tage nach Rechnungserhalt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnen.
  3. Mehrere Auftraggeber (natürliche und / oder juristische Personen) haften gesamt-schuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
  • im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.
  1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
  2. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.
  3. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.

§ 7 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderungen und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.

§ 8 Annahmeverzug, unterlassene oder verzögerte Mitwirkung

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung eine ihm obliegende Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer zur sofortigen außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Hiervon unberührt bleiben die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen und auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens.

§ 9 Treuepflicht

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Die Parteien verpflichten sich insbesondere, innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben bzw. bei sich zu beschäftigen, was auch freiberufliche und selbständige Tätigkeiten umfasst.

§ 10 Vertraulichkeit, Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten und durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Ist nichts anderes vereinbart, verbleiben die Urheber- und Nutzungsrechte an den im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Berichten, Organisationsplänen, Entwürfen, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Arbeitsergebnissen zunächst in vollem Umfang beim Auftragnehmer. Mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle für die Verwendung der Arbeitsergebnisse erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  2. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen, die bei Beendigung des Auftrags noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen beim Auftragnehmer.
  3. Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 12 Sonstiges

  1. Änderungen und Ergänzung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.
  3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
  4. Gerichtsstand für beide Parteien ist Köln.